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Geschichte der Rittergutes von Tschernitz
1565 zog ihr mitbelehnter Vetter Heinrich, von Jämlitz auf den Rittersitz zu Tschernitz; dort starb er um 1576. Ihm folgte Valentin II. vom Berge, der Tschernitz und Jämlitz zusammen besaß.
Um 1680 hatten sich in Tschernitz erst wieder 2 Bauern, Mloschin und Bartko, und 9 Büdner angesiedelt: Donath, Grassun, Kwant, Noisch , Kozanna, Tzerk, Jurisch, Konsch, Nakointz, Familie des Bauern Matthes Nakonz.
Jeder Bauer mußte damalts 2 Pferde zum täglichen Dienst für die Herrschaft halten. Doch gaben sie dafür dem Junker lieber 4 Scheffel Hafer und hielten nur Ochsen. Jeder Bauer gab 5 Hühner als Zinsen und 3 Mandeln Bier (45 Stück) auch spann und webte jeder Untertan ein Stück Leinwand von des Junkers Flachs.
Die Rittergutsbesitzer von List konnten wegen Armut, bei diesen wenigen Untertanen, ihre Verpflichtungen nicht erfüllen. So nahm am 28.02.1659 Herzog Wenzel, Tschernitz wieder in Besitz, verpachtete ihnen aber das Gut weiterhin. Da aber Otto von List sowie sein Schwager Albrecht von Schüz in den fogenden Jahren ihre Verpflichtungen nicht erfüllten, nahm ihnen 1670 der Lehnsherr das Gut Tschernitz und belehnte damit Christoph Niool von Dyherrn.
Als dieser sein Besitz ansah, fand er alles im Verfall. Otto von List und Albrecht von Schüz waren mit Weib; Kind, Vieh, heu, Stroh und Hausrat bei Nacht nach Wolfshain, ein Nachbarort jenseits der Landesgrenze, entwichen; wo sie bei der Familie von Zabeltitz vorläufige Aufnahme fanden. Dyherrn sandte den Entflohenen nach um sie zum Übergabeprotokoll des Gutes zu veranlassen. List ließ sich nicht blicken; Schüz kam nach wiederholten Ersuchen mit 2 Büchsen und Seitengewehr bewaffnet. Die Übergabe wurde also vollzogen indem beide Parteien bis an die Zähne bewaffnet waren.
danach haben von Dyherrn das Gut in Tschernitz etwa 130 Jahre lang bis 1799 besessen. Es erhielt das Braurecht; weil Tschernitz allzuweit von den anderen fürstlichen Gütern und 7 Meilen von Sagan gelegen ist, fast rundum von sächsischen Grund und Boden umgeben und somit zur Ausfuhr das saganschen, fürstlichen Bieres wenig erträglich war. Von Dyherrn hatte als Landesältester, Obersteuereinnehmer des Fürstentums und Mannrechtsasseeeor dem Herzoge von Sagan treu gedient. Die Zusammenkünfte auf den Landtagen waren gewöhnlich in Sagan, aber auch in Priebus. Das sagansche Manngericht entstand wahrscheinlich um 1550 unter Ferdinand I.; eine Manngerichtsordnung unter Kaiser Matthias, 1614 , Ursprünglich gehörte die Justitz ganz und gar dem Landesherrn. Nach und nach verkaufte er diese Sache den Städten und auf dem Lande dem Adel. So wurden aus den Erb- und Lehnsherren auch Gerichtsherrn, etwa um 1400. Die Gesetze nach denen recht gesprochen wurde, waren Privilegien und Observanzen , das Sachsenrecht und wenn dieses nicht entschied, das römische Recht. Wer mit dem Urteil nicht zufrieden war, durfte an den König von Böhmen appelieren.
Am 07.02.1689 starb Christoph Niool von Dyherrn in Tschernitz: ihm folgte sein Sohn Ferdinand Adolf.
Am 08.03.1730 starb Ferdinand Adolf von Dyherrn; sein ältester Sohn Christian Ernst von Dyherrn hatte das Lehngut bereits 1727 übernommen. Seiner ehe mit Johanne Wilhelmine von Schönfeld entsprossen 14 Kinder. Dazu brachten Kriegswirren und Wetterschäden die Goldverhältnisse des Rittergutes Tschernitz arg in Verwirrung, so daß von Dyherrn 1747 von den haubtischen Erben wegen Schulden verklagt wurde. Ein anderer Prozeß wurde 1751 gegen ihn anhängig, beim Verkauf der Lieskauer Schenke. So starb dieser von Dyherrn am 05.03.1753 kaum 56 Jahre alt und hinterließ 5 unmündige Söhne und 5 Töchter. Die Witwe mußte große Summen Geld auf das Rittergut aufnehmen um ihren Söhnen, die als Offiziere in das Heer Friedrich des Großen eintraten, die nötigen Mittel zu geben. Erst am 13. 09.1763 nahm ihr ältester Sohn, Christian Ferdinand Wilhelm ihr die Last ab und verwaltete Tschernitz im Namen der Familie von Dyherrn. Anfang des Jahres 1770 schrieb er ein Gesuch an seinen Lehnsfürsten, 3000 Taler von der Landschaftskasse als Hypothek aufnehmen zu dürfen. Die Bitte war umsonst. Fürst Lobkowitz würdigte sie nicht einmal einer Antwort. Die Schuldenlast stieg auf 13059 Taler. Da wandte sich von Dyherrn an König Friedrich II. nach Potsdam. Der König nahm sich seiner Offiziere an. Da das Gut Tschernitz damals nur mit 9000 Taler belastet war, die von Dyherrn aber 1800 Taler brauchten, um die dringensten Schulden zu bezahlen, sollte der Landeshauptmann von Sagan, Carl Freiherr von Ketlitz, genehmigen auf das Lehngut bis 1/5 des Wertes Hypotheken aufzunehmen. Am 01.11.1781 übernahm der älterste der derzeitigen von Dyherrn das Gut Tschernitz für 12 000 Taler und zahlte die anderen Erben aus, zumal die Brüder weit entfernt von Tschernitz bei ihren Truppenteilen standen.
1782 war große Mißernte und 1783 vernichtete Hagel die Feldfrucht, daher konnte der letzte von Dyherrn die 40 Taler Abgaben nicht aufbringen. Eine weitere Sorge war, daß er wolle außer seinen Brüdern auch noch 2 Schwager und ihre Erben mit Tschernitz belehen. Das lehnte jedoch König Friedrich II. ab 19.12.1785 ab. Am 27.10.1792 starb der letzte von Dyherren auf Tschernitz; seine Gattin am 11.11.1809.
Am Tage vor seinem Tode, am 26.10.1792 , war Tschernitz aus dem Lehn ins Erbe versetzt worden. Den Nutzen davon hatte der Nachfolger; der Leutnant der sächsischen Fußartillerie, Johann Christian Friedrich Goldammer auf Paudritzsch bei Leißnig. Er heiratete 03.07.1798 Henriette Wilhelmine tugendreich von Dyherrn. Sie starb aber bereits bei der ersten Entbindung am 21.04.1799. Am 02.12.1800 heiratete er ihre Schwester Eleonora Clementine Amalie, die erst 17 Jahre alt war, und bekam von ihr 6 Kinder. 1812 erhielt Goldammer vom König von Sachsen, Friedrich August I. der die Königskrone 1806 von Napoleon empfangen hatte , den erblichen Adel. Nach 1813 wurde von Goldammer königl. prueßischer Landespolizeidistrikskommissar.
Am 14.10.1814 verkaufte von Goldammer das Rittergut Tschernitz für 32 000 Taler ( 1813 war es mit 20 000 Taler bewertet) und zog 1819 nach Dubraucke, das jetzt Eichwege heißt.
Der neue Besitzer war Christian Friedrich August Heinze. Er verheiratete sich 1819 mit Elise Mario von Luttitz. Später ließ er den Namen Heinze fort und nannte sich nur noch von Luttitz.
1857 verkaufte von Luttitz das Rittergut Tschernitz an den Brauereibesitzer Moritz Rutschmann für 61750 Taler. Das war fast doppelt soviel wie der ursprüngliche Kaufpreis. Moritz Rutschmann konne das Gut nicht halten, sondern verkaufte es bereits 1859 für 50 000 Taler , also mit 11 750 Taler Verlust, an den einzigen Sohn des vorherigen Besitzers, Leutnant Alexander von Luttitz. Am 26.06.1863 erwarb das Rittergut Tschernitz die Witwe Auguste Conoordie Papperitz geb. Schüssler aus Dreden für 85 000 Taler. Wieder ein Gewinn 35 000 Taler für von Luttitz. Aber bereits nach einem Vierteljahr , am 04.10.1863 , verkaufte sie es ,mit Verlust von 5 000 Taler an den Rittergutsbesitzer Gustav Eduard Leutritz zu Hermsdorf. Auch dieser behielt es nicht länger als 4 Monate und am 05.02.1864 erwarb es zum dritten Male Leutnant Alexander von Luttitz für 45 000 Taler , so daß 35 000 Taler für den Verkäufer ausfielen . Am 26.06.1865 erwarb es der Rentier Carl Friedrich Findeisen für 69 000 Taler; wieder ein Gewinn für Luttitz von 24 000 Taler, innerhalb eines Jahres.
Und so wechselte das Rittergut Tschernitz bis zum Jahre 1900 noch 8 Mal den Besitzer, allerdings ohne, daß jemals wieder von Luttitz beteidigt war und die Erwerber waren Landwirte, Baumeister aus Görlitz, Berlin, Leipzig und aus anderen Orten.
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